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Erfahrungen mit Protect+

CHP
Experienced Homie

Hallo zusammen,

 

Hat jemand von euch Erfahrungen mit Protect+ gemacht?

Ich ziehe in Erwägung dies für die teureren Geräte abzuschließen, Bosch trifft aber unterschiedliche Aussagen auf der Internetseite und im tatsächlichen Vertrag.

Auf der Homepage z.b. wird damit geworben, das man innerhalb von 2 Werktagen ein Neugerät erhält, im Vertrag steht dass es nicht unbedingt neu sein muss. Selbiges mit der Fahrlässigkeit. 

Zuletzt ist mir noch aufgefallen, dass Verschleiß als Garantiegrund angegeben wurde. Bedeutet dies nicht auch, dass wenn die Rauchmelder "blind" werden dies ein Garantiefall wäre?

 

Hat jemand von euch Protect+ und hat dies auch schon einmal in Anspruch nehmen müssen?

 

Viele Grüße

CHP

2 ANTWORTEN 2

Thomas
Experte von Bosch Smart Home

Hallo @CHP ,

 

vielen Dank für Deine Frage. Ich bin der zuständige Produktmanager und möchte Dir gerne kurz antworten bzw. nochmals rückfragen:

 

  1. Innerhalb von i.d.R. 2 Werktagen Ersatz durch Neugerät: „Ja, da hast Du Recht. Hier existiert eine Unschärfe zwischen Internetseite und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). In den AVB steht: „Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich bei dem Ersatzgerät um das gleiche Modell oder um ein Neugerät handelt.“ Dadurch wollen wir uns für die Zukunft die Möglichkeit offen lassen, auch wieder in Stand gesetzte, von uns geprüfte und natürlich voll funktionsfähige Geräte einzusetzen (Stichwort: Nachhaltigkeit). Das ist aber noch Zukunftsmusik. De facto findet bisher ausschließlich ein Austausch durch ein Neugerät statt.

  2. Fahrlässigkeit: Hier muss ich nachfragen: Meinst Du "Unsachgemäße Handhabung“ und wo genau siehst Du eine Diskrepanz zur Internetseite?

  3. Rauchmelder und Verschleiß: Auch hier muss ich nachfragen: Was meinst Du genau mit "blind“? 

 

Beste Grüße aus Stuttgart

Thomas

CHP
Experienced Homie

Hallo Thomas,

Danke für die Rückmeldung.

Zu Punkt 2: ja die Unsachgemäße Handhabung habe ich in die Kategorie Fahrlässigkeit eingeordnet.

Zu Punkt 3: nach 10 Jahren besteht bei Rauchmeldern eine Austauschspflicht (DIN-Norm 14676) da die Funktionalität durch Staub und Dreck und dem Alterungsprozess der Elektronik beeinträchtigt sein kann.

 

Zu letzterem ist natürlich klar das es günstiger ist einen neuen Rauchwarnmelder zu kaufen anstatt für diesen 10 Jahre lang 12 Euro im Jahr zu zahlen.

Andererseits kann ich mich nicht entsinnen, das ein Ablaufdatum auf den Meldern angebracht ist.

 

Ich weiß bis auf Punkt 1, alles sehr hypothetisch Gründe, aber wenn einen dann die Neugier packt...

 

Viele Grüße

CHP 




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