Mittwoch
Hallo zusammen,
wo und wie kann ich die Kameraeinstellungen meiner Außenkamera speichern, um der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zu entsprechen?
Gruß Dusty
Mittwoch - zuletzt bearbeitet Mittwoch
@Dusty Einfach Screenshots der Einstellungen machen.
Für Privatpersonen ist so eine Speicherung auch nicht erforderlich.
Donnerstag
Hallo Geomo,
danke für deine Meldung.
Das Problem liegt in einem Schreiben vom Anwalt des Nachbarn, worin der Anwalt eine "dauerhafte und technisch unveränderliche Einstellung" der Aussenkameras fordert!
Er behauptet, man könne jederzeit die Setup´s der Kameras incl. der Verpixelung verändern.
Donnerstag
Also für Dauerhaft und technisch unveränderter müsstest du schon ein (Schutz)Schild installieren das die direkte Sicht der Kamera zum Nachbargrundstück verhindert.
Die Möglichkeit das Bild zu schwärzen besteht zwar, kann aber jederzeit rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund reicht es nicht aus.
Am sinnvollsten ist es wie @Geomo schon gesagt hat die Kamera so umzuhängen das der Nachbar nicht mehr behelligt wird.
Vielleicht hilft aber auch ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn.
Donnerstag - zuletzt bearbeitet Donnerstag
Wenn da schon ein Anwalt involviert ist, hilft auch kein Gespräch mehr!
Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall tatsächlich ein "Abschirmblech" neben der Kamera angebracht.....bei solchen Nachbarn hat der Treadersteller schlechte Karten!
Donnerstag - zuletzt bearbeitet Donnerstag
@Dusty Es gibt bei den Bosch Kameras keine Verpixelung, sondern eine Maskierung. Wie ist denn die Kamera zum Nachbargrundstück ausgerichtet? Vielleicht gibt es eine günstigere Position.
Donnerstag
Maskierung oder Verpixelung der Kamera haben ich gespeichert, so dass der Zaun des Nachbarn nicht mehr zu sehen ist. Der Anwalt will ein fest hinterlegtes Protokoll dieser Einstellungen, da er behauptet dies wären jederzeit manipulierbar. Ich glaube, er muss sich mit den Screenshots der Einstellungen zufrieden geben. Ist diese Aussage von mir zutreffend?
Donnerstag
Das ist so nicht der Fall. Bei Google findet man einige Fälle bei denen das Gericht eine solche Installation untersagt hat und bei Zuwiderhandlung Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro angedroht hat. Das gilt sogar, wenn der Nachbar sich von einer Kamera-Attrappe beobachtet fühlt. Verletzung der Personlichkeitsrechte ist so ziemlich die zweithöchste Strafbarkeit (direkt nach Steuerhinterziehung).
Donnerstag
ich habe meiner (netten) Nachbarin die Freigabe für meine Kamera gegeben - so kann sie immer selbst prüfen, dass seitens „Überwachung“ noch alles passt. Wenn wir da sind, können wir ausschalten, dann hat sie auch keine Aufzeichnungen von uns, wenn wir weg sind, haben wir gleich 2 Augen mehr, die verdächtige Bewegungen sehen.
@Dusty Wäre das auch eine Option für den Anwalt Eures Nachbarn? Wenn also die Kamera nur an ist, wenn das Alarmsystem an ist - und dann seid Ihr ja nicht da… Trotzdem kann der Nachbar ständig sehen, dass sein Grundstück weiterhin ausgeblendet ist.
Donnerstag
Nachdem bei meinen Nachbarn eingebrochen wurde und diese über eine Stunde misshandelt wurden bis man vermeintlich hatte was man wollte, haben wir auf unserer Straße mehr Kameras als man in London finden kann. Einschließlich Überschneidungen auf Nachbargrundstücke.
Ich habe meine (überfallenen) Nachbarn gefragt ob die damit ein Problem haben das Teile vom Haus und Garten aufgenommen werden und die Aussage war: häng soviele Kameras auf wie du willst.
Daher meinte ich zuvor, daß mit dem Nachbarn sprechen oftmals hilft.
PS: Die Polizei ist übrigens von Haus zu Haus gegangen und hat nach Aufnahmen gefragt bei denen die Täter auf öffentlichem Raum geflüchtet sind. Denen war es schimpfwortegal ob man die Straße mit auf der Kamera hat oder nicht.
Donnerstag - zuletzt bearbeitet Donnerstag
als bei meinen Nachbarn ein paar Häuser weiter eingebrochen wurde, wurde auch um „zufällige“ Aufnahmen von Straße oder Gehweg bei Zusicherung von keinerlei Konsequenzen gebeten…
Da hatte ich aber noch keine Kameras (und meine reichen auch heute nicht bis zur Straße…)