am 15. August 2022 14:53
Ich habe jetzt unsere alte Außenlampe durch die Eyes Außenkamera ersetzt. Die Anbringung und Installation war daher sehr einfach.
Jetzt ist es aber so, dass oben ein kleiner Teil des aufgenommenen Bildes auch ein Nachbargrundstück erfasst.
Dieses Bereich habe ich natürlich als privaten Bereich geschwärzt und die Kamera ist so eingestellt, dass der Nachbar auch keine Bewegung auslösen kann.
Verletze ich jetzt trotzdem das verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht meines Nachbarn?
Wie ist denn die Rechtslage? Ich habe dazu nichts Klares im Internet gefunden.
am 16. August 2022 07:07
Du könntest neben die Kamera etwas an die Wand schrauben, einen Metall- oder Kunststoffwinkel, der vom Nachbargrundstück die Kameralinse verdeckt. Zunächst ein Stück Karton zuschneiden in der Form des geschwärzten Bereiches - ranhalten und ausprobieren, Stelle markieren und dann aus wetterfestem Material nachbauen und anbringen. Das dem Nachbarn zeigen und darauf hinweisen, dass die Kamera es zwar selbst ausblendet, aber Du ihm zusätzliche Sicherheit geben magst.
am 15. August 2022 15:58
@geotie Genau dafür sind die privaten, geschwärzten Bereiche da. In diesen wird nichts aufgezeichnet.
15. August 2022 23:00 - bearbeitet 15. August 2022 23:02
Ich bin mir da nicht sicher, ob das juristisch ausreicht und argumentiere mal als Advocatus Diaboli:
Der Nachbar könnte darlegen, dass die Kamera schon auch ein bisschen auf sein Grundstück gerichtet ist und dadurch auf ihn ein Überwachungsdruck entsteht. Außerdem kann er ja nicht überprüfen, ob der Bereich wirklich geschwärzt ist. (Mit einem Klick kann die Schwärzung ja auch wieder entfernt werden, ohne dass er dies bemerken kann.)
am 15. August 2022 23:05
Hallo @geotie. wenn du dir darüber Gedanken macht, solltest du keine Kamera anbauen. Dann musst du auch jedem, der dein Grundstück betritt, eine DSGVO ausfüllen lassen. Und auf allen Zuwegen kenntlich machen, dass dort eine Kamera ist. Du musst jedes mal den neuen Postboten abfangen und aufklären, wenn er dein Grundstück betritt. Auch wenn die Kamera in eine andere Richtung zeigt.
Grüße
am 16. August 2022 16:57
Doch, die Kamera ist uns schon sehr wichtig für die Außenüberwachung. Bei den Postboten und anderen Personen sehe ich überhaupt keine Probleme, aber bei unserem "datensensiblen" Nachbarn schon eher.
Der Bewegungsmelder der alten Haustürlampe war eh kaputt und so haben wir sie durch die Bosch Eyes ersetzt. Eigentlich fällt der Unterschied gar nicht auf. Irgendwann könnte der Nachbar bemerken, dass da jetzt eine Kamera eingebaut ist und diese ein bisschen auf sein Grundstück zeigt...
am 16. August 2022 04:55
Genau sieht es aus. Wir haben deshalb gut sichtbar Schilder angebracht, dass das Grundstück videoüberwacht wird.
Vorsätzliche Missachtung kann man natürlich nie gänzlich ausschließen, aber allen anderen hier reicht das schwärzen der entsprechenden Bereiche.
am 16. August 2022 07:07
Du könntest neben die Kamera etwas an die Wand schrauben, einen Metall- oder Kunststoffwinkel, der vom Nachbargrundstück die Kameralinse verdeckt. Zunächst ein Stück Karton zuschneiden in der Form des geschwärzten Bereiches - ranhalten und ausprobieren, Stelle markieren und dann aus wetterfestem Material nachbauen und anbringen. Das dem Nachbarn zeigen und darauf hinweisen, dass die Kamera es zwar selbst ausblendet, aber Du ihm zusätzliche Sicherheit geben magst.
am 16. August 2022 16:43
Danke, das ist eine wirklich gute Idee 💡
So könnte man hoffentlich einen datensensiblen Nachbarn beruhigen 🤔