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Rücknahme der Geräte, wie steht Bosch dazu

Magnum
Experienced Homie

Da es ja immer noch einige Probleme mit dem Boschsystem gibt, die ja leider auch in höheren Heizkosten münden würde mich interessieren, wie Bosch zum Thema Rücknahme steht.

Aktuell ist das Produkt ja für einige Nutzer nicht einsetzbar, bzw. nur durch höhere Kosten wegen der schlechten Regelung und dem daraus resultierenden Mehrverbrauch. Wie positioniert sich da Bosch, auch wenn man die Geräte nicht direkt bei Bosch sondern z.B. im Baumarkt gekauft hat?

 

Ich würde jetzt gerne meine RT1 durch RT2 ersetzen, solange ich aber nicht weiss, ob dadurch Probleme gelöst werden oder neue dazu kommen wäre es schön zu wissen, ob ich die Geräte ohne große Probleme zurückgeben kann.  

8 ANTWORTEN 8

TW
Homie

Moin, 

 

Widerrufe sind ja grundsätzlich immer nur beim Verkäufer möglich. Wenn du also im Baumarkt kaufst, kann dir auch nur der Baumarkt Geld zurückgeben und nicht der Hersteller.(was ja auch Sinn ergibt)

Das wird bei Bosch Smart Home nicht anders sein und ich bin mir auch relativ sicher, genau das hier schon gelesen zu haben. 

Magnum
Experienced Homie

Danke für die Info. 

Widerrufe sind i.d.R. aber nur im Onlinehandel innerhalb 14 Tage und nur für Privatpersonen möglich. Wenn die Sachen also älter sind, vor Ort oder gewerblich gekauft wurden muss ja auch eine Lösung her, wir haben wohl definitiv einen Mangel an der Sache. Bin kein Rechtsanwalt, aber IMHO muss der Mangel angezeigt werden, der Hersteller hat dann die Möglichkeit zur Nachbesserung, etc. Alles super aufwendig, deshalb ja die Frage, wie Bosch damit umgeht. Ich habe mich für Bosch entschieden und würde auch gerne dabei bleiben. Nur möchte ich aktuell nicht weiter aufrüsten, wenn ich nicht weiss, wie ich das Zeug im schlimmsten Fall wieder los bekomme.

Hier wäre ein klares Statement von Bosch wirklich gut, würde das Vertrauen in die Marke steigern. 

PeteBo
Experienced Homie

Hier geht es ja nicht um Widerruf im Online-Handel wie z.B. bei Nichtgefallen eines online erworbenen Produktes. Für solche Fälle gilt die Frist von 14 Tagen.

 

Bei mangelhaften Produkten, z.B. wenn zugesicherte Eigenschaften nicht eingehalten werden oder auch nach kurzer Zeit Defekte auftreten, gilt die Sachmängelhaftung für die der Verkäufer zwei Jahre lang geradestehen muss. Es geht dabei um den mangelfreien Zustand des Produklts zum Zeitpunkt der Übergabe. Ist ein Produkt nicht mangelfrei muss der Händler dafür sorgen, dass du ein mangelfreies bekommst. Er kann Nachbessern oder Nachliefern, also dich mit einem funktionierenden Produkt versorgen oder er muss, fall das nicht gelingt, dich vom Kauf zurücktreten lassen und gegen Rückgabe des Produkts den Kaufpreis erstatten.

 

Bis zu einem Jahr ab Kaufdatum geht man davon aus, dass ein (auch erst später auftretender) Mangel schon bei Verkauf bestanden hat und der Verkäufer ist zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.  

 

Nach dem ersten Jahr müsstest du als Käufer beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf "in der Sache angelegt war" - so nennt sich das wohl in der Juristerei.

 

Die gute Nachricht im konkreten Fall ist nun, dass es hier seitenweise Dokumentation über die Mängel der Thermostate gibt. Es dürfte nicht schwerfallen, die mangelhafte Funktion zu belegen. Man muss dazu nur ein par Seiten Internet ausdrucken.

 

Soweit meine laienhaften Ausführungen dazu. Für mehr Details empfehle ich Suchbegriffe wie Sachmängelhaftung, Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangel

Magnum
Experienced Homie

Hallo PeteBo,

danke für die Info, das ist soweit auch klar. Das einfachste ist natürlich immer der Widerruf, falls möglich. Ansonsten wird es halt aufwendig (erkläre mal dem Verkäufer im Baumarkt den Sachverhalt mit Verweis auf die Diskussionen hier...). Dann wird erst mal eingeschickt zur Nachbesserung, etc.

Deshalb ja auch die Frage, wie Bosch unabhängig von der Rechtslage dazu steht. Z.B. Rückgabe bei Nichtgefallen innerhalb von 60 Tage, auch bei Zwischenhändlern. Das würde das Vertrauen in die Marke und das Produkt steigern, als verärgerter Kunde fühlt man sich eher verstanden. Zumindest würde Bosch damit zeigen, wirklich dahinter zu stehen.

_Flo_
Apprentice Homie

Rechtlich gesehen ist es so, dass die versprochene Leistung auch eingehalten werden muss. Wenn ein Gerät also nicht funktioniert, kann es mindestens 2 Jahre lang zurückgegeben werden und der volle Kaufpreis muss erstattet werden. Darüber hinaus gilt dies für die Nichteinhaltung der mindestens 5jährigen Updatepflicht. Sollte z.B. die Updatepflicht für die Geräte nach 4 Jahren verfrüht eingestellt werden, besteht ein Anspruch auf die volle Erstattung der Anschaffungskosten. 

 

Das ist natürlich nur teilweise beruhigend, denn 1. muss man in der Regel einen ANwalt einschalten, um tatsächlich den Betrag erstattet zu bekommen und 2. sind dadurch die Zusatzkosten nicht gedeckt... 

Magnum
Experienced Homie

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei unterschiedliche Dinge. Ich will jetzt auch gar nicht direkt zurück geben, es wird dran gearbeitet und meinem Fall geht es ja bis auf ein paar Probleme ganz gut. Nur möchte ich aktuell auch nicht weiter investieren, so lange Bosch kein Statement dazu raus gibt. Vielleicht würde aber gerade ein Update von RT1 auf RT2 meine letzten Probleme lösen.

Rainerle
CEO of the Homies

Wenn die HKT I korrekt laufen, warum willst Du jetzt durch HKT II ersetzen? 

Ich antworte hier als privater Nutzer. Ich bin kein Bosch SmartHome-Mitarbeiter
-
aber begeisterter Nutzer.
SHC 2 - iOS - iPhone/iPad
94 Geräte - rund 45 Automationen, knapp 30 Szenarien
Heizung: EasyControl - 9 HKT 1
Beleuchtung/Garten: Ledvance, Philips Hue


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Magnum
Experienced Homie

Ich habe nur HKT2 in Kombination mit RT1 und möchte auf RT2 aufrüsten.

Die HKT2 nutzen nicht durchweg die gemessene Temperatur vom RT1, sondern von Zeit zu Zeit die eigens gemessene Temperatur und fangen an entsprechend (falsch) zu regeln. Kann man in Home Assistant sehr schön sehen, hab ich in nem anderen Thread schon beschrieben.

Ich hoffe, dass das mit den RT2 und den anderen Frequenzen (ohne Duty Cycle) gelöst wird.




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