18. September 2023 12:08 - bearbeitet 19. September 2023 07:38
Liebes Bosch-Smart-Home-Team.
Da die Umsetzung von zahlreichen Wünschen zu Alternativen der Alarm-Deaktivierung (z.B.) auf sich warten lässt und verständlicherweise auch Zeit zur Entwicklung benötigt, hätte ich da eine Idee die sich vielleicht schneller aber genauso praktikabel umsetzen lässt.
Die Implementierung von einem Gastzugang zum Smart Home Controller und/oder nur dem Alarmsystem über die Bosch Smart Home App.
Ich stelle mir das wie folgt vor: Nachbar/Familienmitglied lädt sich die reguläre Bosch Smart Home App herunter, muss den QR Code vom SHC I/II einlesen und erhält auf Konfiguration nur einen beschränkten Zugang zum System. Beispielsweise nur die Aktivierung und Deaktivierung des Alarmsystems. Gegebenenfalls kann man mit einem Gerät, welches einen Vollzugriff hat, noch einzelne weitere Berechtigungen erteilen, wie z.B. das Steuern der Außenbeleuchtung, dem Yale Linus Türschloss oder das Smart Relais zur Steuerung des Garagentors. Bestenfalls ist dieser Gastzugang immer individuell zeitlich begrenzt (bspw. auf 2 Wochen zur "Urlaubswache") und muss dann erneuert werden bzw. kann jederzeit von einem Gerät mit Vollzugriff sofort beendet werden.
@Thomas Diese Idee kam mir damals zum Kundeninterview leider noch nicht 😉
am 18. September 2023 12:52
@TimL Frage: und die Rollen unter Mobilgeräte "Bedienen" und "Bedienen und Verwalten" sind hier nicht praktikabel? Die Bedienen Rolle, ist der beschränkte Zugriff auf das System und kann von jedem Mobilgerät, welches die Rolle "Bedienen und Verwalten" inne hat, gelöscht werden.
18. September 2023 15:39 - bearbeitet 18. September 2023 15:41
@Bonnie Danke für Deine Rückmeldung. Wie ich bereits geschrieben habe, geht es mir besonders um das managen bzw. zuteilen von einzelnen Optionen, im besten Falle mit einer manuell festgelegten Zugriffsdauer sodass man die Rechte nach einer Rückkehr nicht manuell entfernen muss. Da reicht die vorhandene Option nicht mal ansatzweise aus.
Der Nachbar/das Familienmitglied welches den Alarm an/aus schaltet um dir Post in den Flur zu legen und mal die Blumen in der Stube zu wässern soll nicht einen Fernzugriff auf Licht und Rollos haben, schon gar nicht auf Szenarien.
Anderes Beispiel ist wie @Maurice schrieb durchaus das starke beschneiden der Berechtigungen für die Kinder.
Sehr gerne würde ich jedoch trotzdem noch eine vernünftige Hardwarelösung zum aktivieren/deaktivieren des Alarms sehen.
am 18. September 2023 13:06
Den Wunsch nach erweiterter Rechteverwaltung gab es schon ein paar Mal und das fände ich auch sinnvoll. Die Nachbarn nur das Alarmsystem bedienen zu lassen ist ein Anwendungsfall. Andere möchten z. B. den Kids die Steuerung der Geräte im eigenen Zimmer ermöglichen, ohne dass die an Raumtemperatur und Licht im Elternschlafzimmer herumspielen können... Da ist die globale Einstellung "bedienen / verwalten" in der Tat unzureichend.
18. September 2023 16:54 - bearbeitet 18. September 2023 16:55
@Maurice @TimL
Danke für eure Antworten.
Rückfrage:
Ich verstehe den Komfort der zeitlichen Beschränkung, ich verstehe das Kinder-Szenario und Beschränkung auf einen Raum.
Das Nachbar-Szenario, kann ich noch nicht nachvollziehen
Könnt ihr mir da noch helfen, was hier der Unterschied ist?
18. September 2023 17:30 - bearbeitet 18. September 2023 17:50
@Bonnie Ich weiß ja nicht wie Du das mit Deinem Nachbarn handhabst, aber wenn der Nachbar des Vertrauens bei uns nach dem Rechten sieht und die Post in den Flur legt, dann macht er auch nur das. Das heißt er soll, (und ich bin mir auch sicher, dass er sich dran hält) auch nur im EG und maximal im Flur und der Stube aufhalten. Somit fässt er auch nichts weiter an, abgesehen vom Flur- und Stubenlicht. Auch oder besonders nicht die Rollos oder irgendwelche Bedienelemente im OG.
Edit-Ergänzung:
Abgesehen davon, wenn Du das Kinderargument verstehst, ist doch jede weitere Diskussion hinfällig. Nachbar ist ja auch nur ein Beispiel.
Jedoch zum Thema Nachbar noch ein großes Problem: Wie soll er mit unserem Controller über die Bosch Smart Home App agieren können wenn zum Beispiel selbst Bosch Smart Home zu Hause hat?
18. September 2023 17:58 - bearbeitet 18. September 2023 18:10
@TimL : ich wollte nicht disktuieren - ich wollte es nur verstehen. Dass hierzu ansscheinend ein privater Account notwendig ist, nehme ich zur Kenntnis - das funktioniert unter dem Label "Experte" nicht.
am 18. September 2023 19:47
Tschuldigung, bitte nicht so feinfühlig aufnehmen. Manchmal schreibe ich schneller als ich denke und manchmal hören sich meine Texte ernster und unfreundlicher an als sie eigentlich gemeint sind, auch weil ich meist dienstlich unterwegs bin und dann zwischendurch mal reintexte 😅 ggf. einer der Gründe warum ich so oft ignoriert werde, daher freue ich mich umso mehr mal ausführlich mit einem Experten im Dialog zu stehen.
Das hat nichts mit deinem Experten-Account zutun!
Streiche: Diskussion
Setze: Erklärung
18. September 2023 19:52 - bearbeitet 18. September 2023 19:52
@TimL nenene, alles gut. Ich bin sehr dankbar für deine Erklärungen und Zeit die Du ihn das Forum investierst! und mit dem privaten Account kann ich mir jetzt ja permanent Kudos geben.
und vielleicht ist so eine Trennung in "hier spreche ich als Bosch Smart Home Angestellter" und "hier interessiert es mich als privater Mensch und Anwender" gar nciht schlecht.
am 18. September 2023 17:39
So spezifisch würde ich das gar nicht herunterbrechen. Könnte man die Berechtigungen flexibel pro Raum, Dienst, Szenario, Gerät etc. festlegen, dann sollten sich alle Anwendungsfälle abdecken lassen. Die Anforderungen sind nun mal sehr individuell. Von einem Heimautomatisierungs-System wünsche ich mir zunächst, dass es die Bausteine zur Verfügung stellt, um eigene Ideen umsetzen zu können. Und erst in zweiter Linie, dass es fertige Lösungen für ganz bestimmte Anwendungsfälle anbietet, die oft gar nicht so richtig zu meinen Anforderungen passen.
Konkret könnte ich mir z. B. vorstellen, bestimmten Personen dauerhaft die Bedienung des Alarmsystems zu ermöglichen. Es kommt immer mal wieder vor, dass Menschen (die einen Schlüssel haben) in meine Wohnung müssen. Nicht nur bei Urlaubsabwesenheit, sondern auch im Alltag. Da wären Zeitpläne für Berechtigungen (oder diese jedes mal manuell zu vergeben) unpraktikabel, daher die dauerhafte Erlaubnis. Gleichzeitig möchte ich aber nicht, dass jemand während meiner Anwesenheit aus der Ferne alles einsehen oder gar bedienen kann.
am 18. September 2023 17:52
"Gleichzeitig möchte ich aber nicht, dass jemand während meiner Anwesenheit aus der Ferne alles einsehen oder gar bedienen kann."
EXAKT!
18. September 2023 19:12 - bearbeitet 18. September 2023 19:13
@Maurice @TimL
Was ich gerne verstehen würde - und das hat nicht mit der vorgeschlagenen Rechtematrix oder irgendeiner geplanten oder nicht geplanten Implementierung zu tun:
Wenn ich, Tim oder Maurice unseren vertrauenswürdigen Nachbarn unseren Haus-Schlüssel geben für den Notfall - und das in dem Vertrauen dass sie nicht in unserer Anwesenheit oder wenn es nicht abgesprochen ist, das Haus betreten - warum habe ich dieses Vertrauen nicht für das Smart Home System - das der eben noch vertrauenswürdige Nachbar mein Haus nur dann bedient / beobachtet wenn abgesprochen?
Ich würde das einfach gerne verstehen, weil ich diese Grenze woanders ziehe und Familie die Hausschlüssel hat, auch Zugriff auf die Innenkamera. Smart Home System habe ich hier keine Erfahrung, da ich meins nicht teilen kann, da ich ein Beta-System habe aber würde auch hier dem Nachbarn den Zugriff nicht entziehen wenn ich da bin.
am 18. September 2023 19:41
@Bonnie_privat danke nochmal für deine ausführliche Darlegung. Ich hoffe, dass Du Dir jetzt nicht wegen uns den Feierabend versaust weil bonnie-privat...
Aber im Ernst, ich denke Du hängst Dich ja jetzt zu sehr an dem Nachbar-ding auf, das hatte ja ich hauptsächlich ins Spiel gebracht. Wie @Maurice schrieb geht es ja einfach um ein Maximum an Flexibilität mit zig unterschiedlichen Anwendungsfällen.
Aber um Dir trotzdem nochmal meine Sichtweise zur Nachbar-Thematik zu schildern:
Privatsphäre hört bei jedem woanders auf. Und jeder fühlt sich auf eine andere Art und Weise geschützt(er) und sicher(er). Für mich ist es unproblematisch wenn der Nachbar, dem ich für ne Woche meinen Briefkasten- und Hausschlüssel anvertraue, den Alarm an/ausschalten kann und Flur/Wohnzimmer betritt. In dem Fall vertraue ich darauf, dass er sich an die Einschränkung hält. Von daher braucht er auch einfach keinen Zugang zu weiteren Funktionen. Unabhängig von dem Smart Home macht es ja auch einen Unterschied ob ich dem Nachbarn jetzt nur den Hausschlüssel, nur den Briefkasten, nur die Garagentorfernbedienung oder alle drei Schlüssel in die Hand drücke.
Da wir beide zudem aus dem IT-Sektor kommen noch ein anderes Beispiel: Unser Service-Desk-Kollege hat eine Zutrittsberechtigung (Schlüssel) auf den Server-Raum um ggf. ein Reck hardoff zu schalten bzw. manuell neu zu starten. Er hat aber trotzdem nur durch die Gruppenrichtlinien beschränkte Zugriffe auf die IT-Infrastruktur (mehr als der Normal-User - bspw. Kind, weniger als die IT-Mannschaft/Admins).
Aber vielleicht noch ein anderes Beispiel welches vielleicht verständlicher ist, was ich in meinem alten, oben verlinkten Thema, bereits angesprochen habe, weshalb ich mir eigentlich auch eine einfach Hardwarelösung wünsche:
Der möglicherweise nicht technik-affine Nachbar/Schwiegervater (oder wer auch immer!) dem man das Haus anvertraut, soll mit einfachsten Mitteln sich zurechtzufinden. Heißt App auf, ein Button für's Alarmsystem und das war's. Einfach um denjenigen nicht zu verwirren und aucj erst recht keine Chance zu geben irgendwas rumzuschalten was überhaupt nicht beabsichtigt war - Stichwort DAU.
Ich hoffe ich konnte meinen Standpunkt nun ausreichend erläutern und Du kannst beruhigt in den Feierabend gehen! LG & gute Nacht
am 18. September 2023 21:05
Das Beispiel aus der IT ist sehr gut! "Vergebe nur die Rechte, die auch benötigt werden" ist ein Grundprinzip, dessen Nichtbeachtung schon vielen auf die Füße gefallen ist. Das handhabt man ja auch in anderen Lebensbereichen so. Bitte ich darum, in meiner Abwesenheit den Briefkasten zu leeren, dann übergebe ich Briefkasten- und Wohnungsschlüssel. Verleihe ich mein Fahrrad, dann händige ich den Schlüssel fürs Fahrradschloss aus. In keinem Fall würde ich meine komplette Schlüsselsammlung übergeben. Nicht aus Misstrauen, sondern schlicht, weil es weder notwendig noch sinnvoll ist.
am 18. September 2023 20:39
Du nennst den entscheidenden Punkt: Die ungleich geringere Hemmschwelle.
Für einen Diebstahl oder körperlichen Übergriff bedarf es signifikanter krimineller Energie. Personen, denen ich dies zutrauen würde, gebe ich selbstverständlich keinen Wohnungsschlüssel.
Gelangweilt auf dem Sofa sitzend in der App zu stöbern, was man da sonst noch so sehen oder einstellen kann bedarf dagegen nur Neugier, von der sich wahrscheinlich die wenigsten komplett freisprechen können. Durch ein entsprechendes Rechtemanagement ließe sich verhindern, dass jemand in Versuchung geführt wird - ganz ohne böse Absicht.
Zur Risikoeinschätzung gehören immer (mindestens) zwei Faktoren: Schadenspotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit. Ein Risiko mit überschaubaren möglichen Auswirkungen, aber hoher Wahrscheinlichkeit kann in der Gesamtbetrachtung durchaus bedeutender sein als ein Risiko mit hohem Schadenspotenzial, aber unwahrscheinlichem Eintritt.
Überwachungskameras in der Wohnung habe ich keine, aber hätte ich welche, dann gäbe es ausnahmslos keine Person, der ich dauerhaften(!) Zugriff darauf gewähren würde. Es gibt aber viele Menschen, denen ich bedenkenlos einen Wohnungsschlüssel geben würde.
am 18. September 2023 21:00
Als Ergänzung zum ausführlich dargestellten Sinn und Zweck, ein paar Ideen zur Umsetzung, die sich gegenseitig ergänzen aber auch ersetzen können.
am 19. September 2023 06:43
Guten Morgen,
wieso gebt ihr dem Nachbarn keinen Twist mit den erforderlichen Funktionen vorkonfiguriert?
Nur so als Idee, weil ich den Aufwand für ein ausgeklügeltes Rechtemanagement als Entwickler relativ hoch einschätze und so ein Thema daher vermutlich ziemlich lange auf Prio-Position #100 auf seine Umsetzung wartet.
Viele Grüße
Sebastian
19. September 2023 07:49 - bearbeitet 19. September 2023 07:51
@SebastianHarder Guten Morgen Sebastian, der Einsatz eines Twist ist für viele Leute, besonders einer älteren Generation aber auch für viele weitere, mit einer Links-Rechts-Schwenk-Kombination einfach nicht praktikabel. Das hatten wir schonmal im oben verlinkten Alt-Thema gehabt.
Die Notnagel-Lösung von wegen selbst etwas basteln mit einem Fensterkontakt am Schlüsselbund, einem eigenen Aufbau mit Schlossschalter und Stecker kompakt wie von @Stefan71242 oder aber auch der im Flurschrank versteckte Universalschalter II halte ich nicht für eine vernünftige Dauerlösung.
Aber auch aufgrund der Tatsache, dass man Kinder langsam und mit begrenzten Berechtigungen an das Smarthome heran führt sollte vllt. ein Rechte-Management in der Prio weiter nach oben schieben.
am 19. September 2023 08:01
Der Twist kann auch links und rechts gedrückt werden, falls die Schwenkbewegungen zu umständlich sind. Der Code für das Alarmsystem ist ebenfalls optional, so dass man es auch mit einfachem Tastendruck deaktivieren kann.
am 19. September 2023 08:10
Auch solche Kombinationen sind wenig praktikabel und schwerer zu merken als das klassische Passwort oder eine 4-6 stellige Zahlenkombination.
Macht man dann aus der Kombination nur einen Klick zur Deaktivierung haben wir quasi die selbe Schutzwirkung wie mit einem entsprechenden Universalschalter II - unzureichend.