vor 3 Wochen
Hallo zusammen,
laut Bosch sollten sowohl der Rauchwarnmelder II als auch der Twinguard einmal pro Monat auf ihre Funktion getestet werden. Das ist sinnvoll - aber im Ernstfall stellt sich die Frage, wie man gegenüber der Versicherung nachweisen kann, dass diese Tests wirklich regelmäßig durchgeführt wurde
Mein Vorschlag an Bosch:
Der monatliche Funktionstest sollte direkt über die App ausgelöst und automatisch protokolliert werden. Zusätzlich wäre es extrem hilfreich, wenn diese Protokolle exportierbar wären (z. B. als PDF, CSV oder Log-Datei), um sie bei Bedarf einfach archivieren oder an eine Versicherung weitergeben zu können.
Was haltet ihr davon? Wäre das aus eurer Sicht ebenfalls ein wichtiges Feature? Vielleicht können wir gemeinsam genug Aufmerksamkeit erzeugen, damit Bosch hier ein entsprechendes Improvement umsetzt.
Freue mich auf eure Meinungen!
vor 3 Wochen
@Spar-Schwabe Die BSH Geräte sind für den Home Bereich designt, dort gibt es keine Dokumentationspflicht.
vor 3 Wochen
@Geomo danke für die Rückmeldung.
Das es keine richtige Dokumentationspflicht im privaten Umfeld gibt, ist klar.
Viel wichter ist es wenn es um Haftungsthemen bzw. Nachweise im Versicherungsfall geht.
DIN 14676 welche von den meisten Bundesländern in der Bauordnung referenziert wird fordert, dass die Ergebnisse der Inspektion dokumentiert werden.
Im Zweifel auch weil von BSH monatliche Prüfungen gefordert sind, muss nachgewiesen werden dass diese durchgeführt wurden.
vor 3 Wochen - zuletzt bearbeitet vor 3 Wochen
@Spar-Schwabe Versicherungen akzeptieren nur VDS-geprüfte, also professionelle Alarmanlagen. Mit denen bewegst Du dich aber preislich in völlig anderen Regionen.
Die Wartung und Funktionsprüfung muss bei Privatpersonen nur 1mal jährlich erfolgen. Außerdem verpflichtet die DIN Privatpersonen nur, funktionsfähige Geräte einzusetzen.
Für eine richtige Funktionsprüfung müsstet Du die RWM eigentlich auch mit Testspray testen.
vor 3 Wochen
@Geomo das ist nicht korrekt. Hier am Beispiel der ERGO Versicherung: https://www.ergo.de/de/Ratgeber/zuhause/brandschutz/rauchmelderpflicht
Hier auch ganz klare Aussage, dass die Wartung dokumentiert werden muss. Im Versicherungsfall möchte ich nicht mit der Versicherung über solche details vor Gerichz streiten (insbesondere da bei vielen existenzbedrohend).
Unabhängig davon ob Pflicht oder nicht: Die grundsätzliche Testfunktion über die BSH App ist gegeben und das automatische Erstellen eines Protokolls dürfte keine komplexe Erweiterung darstellen und bietet für viele Nutzer einen Mehrwert.
vor 3 Wochen
In meiner früheren Mietwohnung musste ich die Tests für meinen Vermieter protokollieren inkl. Unterschrift. Ob ich die Tests tatsächlich gemacht habe sei mal dahingestellt...
Egal ob's einen rechtlichen Zwang gibt: Es gibt Situationen und Anforderungen, wo eine automatische, systembasierte Protokollierung sinnvoll und hilfreich ist!